Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 16.3.2015 | 12:35 | kro
Im vergangenen Jahr hatten mehr Menschen einen Unfall am Arbeitsplatz als noch 2013. Das teilte der Verband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) am Montag mit. Gemäß einer vorläufigen Erhebung der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften wurden 2014 880.326 Arbeitsunfälle gemeldet – im Vorjahr waren es rund 5.800 weniger. Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle nahm im vergangenen Jahr ebenfalls um 18 auf 473 zu.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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