Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 25.8.2014 | 15:01 | kro
Im Jahr 2013 sind weniger Menschen auf dem Arbeitsweg oder am Arbeitsplatz tödlich verunglückt als im Vorjahr. Das geht aus der Jahresbilanz der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), am Montag vorgestellt hat. Im Jahr 2013 gab es demnach 455 tödliche Arbeitsunfälle und damit 45 weniger als noch im Vorjahr. Die Zahl der tödlichen Wegunfälle sank 2013 im Vergleich zu 2012 um 69 auf 317.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.