Tabletten aus Auto geholt - bei Sturz kein Versicherungsschutz
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
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München, 25.8.2014 | 15:01 | kro
Im Jahr 2013 sind weniger Menschen auf dem Arbeitsweg oder am Arbeitsplatz tödlich verunglückt als im Vorjahr. Das geht aus der Jahresbilanz der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), am Montag vorgestellt hat. Im Jahr 2013 gab es demnach 455 tödliche Arbeitsunfälle und damit 45 weniger als noch im Vorjahr. Die Zahl der tödlichen Wegunfälle sank 2013 im Vergleich zu 2012 um 69 auf 317.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
Ein Mitarbeiter, der sich bei einem Fußballturnier des Arbeitgebers verletzt hatte, hat keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Verunglückt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zu seiner Wohnung, um Schlüssel für die Arbeit abzuholen, kann es sich um einen versicherten Wegeunfall handeln.