Tabletten aus Auto geholt - bei Sturz kein Versicherungsschutz
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
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München, 12.10.2015 | 12:20 | kro
Werden Arbeitsmittel zweckentfremdet, führt das oft zu Unfällen am Arbeitsplatz. Das zeigen Unfallanalysen der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) wirbt daher bei ihrer diesjährigen Berufsschulaktion unter dem Titel „Jugend will sich-er-leben“ für sicheres Arbeiten.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
Ein Mitarbeiter, der sich bei einem Fußballturnier des Arbeitgebers verletzt hatte, hat keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Verunglückt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zu seiner Wohnung, um Schlüssel für die Arbeit abzuholen, kann es sich um einen versicherten Wegeunfall handeln.