Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 12.10.2015 | 12:20 | kro
Werden Arbeitsmittel zweckentfremdet, führt das oft zu Unfällen am Arbeitsplatz. Das zeigen Unfallanalysen der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) wirbt daher bei ihrer diesjährigen Berufsschulaktion unter dem Titel „Jugend will sich-er-leben“ für sicheres Arbeiten.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.