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Gesetzliche Unfallversicherung: Füttern von Streunerkatzen nicht versichert

München, 14.1.2020 | 11:45 | mst

Eine Frau fütterte ehrenamtlich streunende Katzen. Nach einem Verkehrsunfall wollte sie Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung geltend machen. Ein Gericht wies ihre Klage jedoch ab.

Katzen werden draußen gefüttert.Wer für einen Tierschutzverein streunende Katzen füttert, ist nicht gesetzlich unfallversichert.
Wer ehrenamtlich streunende Katzen füttert, hat keinen Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung. Dies hat das Sozialgericht Dortmund in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden (Aktenzeichen: S 18 U 452/18).
 
In dem verhandelten Fall fütterte eine Frau als ehrenamtliches Mitglied eines Tierschutzvereins städtische Streunerkatzen. Nach einer solchen Fütterung hatte die Frau einen Verkehrsunfall. Die Berufsgenossenschaft erkannte den Unfall jedoch nicht als Arbeitsunfall an. Dagegen klagte die Tierschützerin.

Richter: kein Versicherungsschutz als abhängig Beschäftigte

Das Sozialgericht wies die Klage jedoch ab. Die Frau habe keinen Versicherungsschutz als abhängig Beschäftigte des Tierschutzvereins gehabt. Sie habe rein ehrenamtlich gearbeitet.
 
Der Tierschutzverein habe der Klägerin mit Ausnahme der Kosten für das Futter auch kein Gehalt und keine Aufwandsentschädigung gezahlt. Beim Füttern der Katzen und auf den Wegen dazwischen habe es sich daher um eine unversicherte Freizeitbeschäftigung gehandelt, welche die Klägerin aus Tierliebe ausgeübt habe.
 
Das Urteil wurde bereits im Juni 2019 gefällt und ist rechtskräftig.

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