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Interview zum Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz: Maßnahmen für einen sicheren Arbeitsalltag

München, 28.4.2019 | 07:30 | kro

Heute ist der Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, den die Internationale Arbeitsorganisation 1984 ins Leben gerufen hat. Im Gespräch mit CHECK24 erläutert Dr. Jochen Appt, Leiter der Abteilung Sicherheit und Gesundheit bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Maßnahmen für einen sicheren und gesunden Arbeitsalltag.

Dr Appt DGUVDr. Jochen Appt, DGUV
CHECK24: Wie sollte ein Büro-Arbeitsplatz gestaltet sein, damit die Beschäftigten dort sicher und gesund arbeiten können?

Jochen Appt: So allgemein lässt sich die Frage leider nicht beantworten. Um Sicherheit und Gesundheit im Büro zu gewährleisten, muss eine Vielzahl von Themen bedacht werden – zum Beispiel Raumklima, Beleuchtung, Lärm, Bildschirmgeräte, Bürostühle, Arbeitstische oder Bewegungsmangel. Ein Thema von Bedeutung sind auch psychische Belastungen, die zum Beispiel durch Arbeitsverdichtung, ständige Erreichbarkeit oder Zeitdruck zunehmen können.

Alle Arbeitgeber in Deutschland sind gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen der Arbeitsplätze in ihrem Unternehmen zu erstellen. Darin wird beschrieben, welche potenziellen Gesundheitsgefährdungen es am jeweiligen Arbeitsplatz gibt und welche Maßnahmen getroffen werden, um sie zu vermeiden beziehungsweise so gering wie möglich zu halten. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen unterstützen die Unternehmen dabei.

CHECK24: Wie können Büro-Angestellte die eigene Sicherheit und Gesundheit im Arbeitsalltag erhöhen?

Jochen Appt: Eine grundlegende Voraussetzung für sicheres und gesundes Arbeiten im Büro sind ergonomisch gut gestaltete Arbeitsplätze. Beschäftigte sollten darauf achten, dass ihre Tische und Stühle richtig eingestellt sind. Darüber hinaus sollten sie jede Möglichkeit zur Bewegung nutzen und regelmäßig zwischen Sitzen, Stehen und Gehen wechseln.

Ganz gleich, ob im Sitzen oder Stehen: Für die Einstellung des Bildschirms gibt es einige Parameter, die berücksichtigt werden sollten. Zum Beispiel sollte der Bildschirm so aufgestellt werden, dass die Blicklinie um etwa 35 Grad aus der Waagerechten abgesenkt ist und dabei einen annähernd rechten Winkel mit der Bildschirmoberfläche einhält – also ähnlich wie die Kopfhaltung beim Lesen eines Buches. Das entlastet den Hals- und Nackenbereich.

Weitere wertvolle Tipps gibt die DGUV-Regel "Branche Bürobetrieb".

CHECK24: Worauf sollten stärker gefährdete Arbeitnehmer – etwa Handwerker oder Baustellenmitarbeiter – besonders achten?

Jochen Appt: Der Gesetzgeber hat die Verantwortung für den Arbeitsschutz dem Arbeitgeber übertragen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass Sicherheit und Gesundheit in seinem Betrieb gewährleistet sind. Was dazu notwendig ist, das beschreibt, wie schon gesagt, die Gefährdungsbeurteilung.

In vielen Handwerksberufen spielt zum Beispiel neben der richtigen technischen Ausrüstung und einer richtigen Organisation der Arbeit die persönliche Schutzausrüstung eine wichtige Rolle – von den richtigen Handschuhen über Gehörschutz bis hin zu Sicherheitsschuhen. Die Beschäftigten selbst sollten vor allem aufmerksam sein, Gefahrquellen melden und Sicherheitsstandards einhalten. Das geht am besten, wenn im gesamten Betrieb eine Kultur der Prävention gelebt wird.

CHECK24: Was sollten insbesondere Schwangere im Arbeitsalltag beachten?

Jochen Appt: Eine schwangere Frau sollte ihrem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den voraussicht­lichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald sie weiß, dass sie schwanger ist. Der Arbeit­geber hat dann nach den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes auf der Grundlage einer erstellten Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Schutzmaßnahmen einzuleiten. Der Arbeitgeber hat die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gefährdungen möglichst vermieden werden und eine unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen wird. In bestimmten Fällen, insbesondere wenn bei einer unzumutbaren Gefährdung eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes nicht möglich ist, kann dies auch mit einem Arbeitsplatz­wechsel oder einem Beschäftigungsverbot verbunden sein.

Der Arbeitgeber hat die Schwangere zudem für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung von Schwangerschaftsuntersuchungen erforderlich ist. Soweit nach einem ärztlichen Zeugnis die Gesundheit gefährdet ist, darf die Schwangere nicht weiter beschäftigt werden.

Für Schwangere gelten außerdem eine Reihe von Schutzbestimmungen, wie zum Beispiel die Einschränkung von Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Im Zeitraum von sechs Wochen vor der Entbindung bis acht Wochen nach der Entbindung gilt eine allgemeine Schutzfrist mit einem (vergüteten) Beschäftigungsverbot. Während der Schwangerschaft sowie bis zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung, darf grundsätzlich nicht gekündigt werden.

CHECK24: Was empfiehlt die gesetzliche Unfallversicherung Arbeitgebern wie Arbeitnehmern, um Arbeitsunfällen besser vorzubeugen?

Jochen Appt: Berufsgenossenschaften und Unfallkassen beraten die Unternehmen bei der Organisation von Sicherheit und Gesundheit und geben branchenspezifische Hinweise, worauf zu achten ist. Darüber hinaus setzen sie sich mit ihrer aktuellen Präventionskampagne kommmitmensch für eine ganzheitliche Kultur der Prävention ein. Die Kampagne spricht Themen an wie die richtige Führung, die innerbetriebliche Kommunikation, eine gute Fehlerkultur oder die Beteiligung von Beschäftigten. Auch diese vermeintlich "weichen" Faktoren spielen eine große Rolle, wenn wir Unfälle verhüten wollen. Konkret widmet sich die Kampagne in diesem Jahr dem Schwerpunkt "Absturzunfälle". kommmitmensch will Menschen dafür sensibilisieren, dass Sicherheit und Gesundheit möglichst in allen Arbeitsprozessen mitgedacht werden.

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