Tabletten aus Auto geholt - bei Sturz kein Versicherungsschutz
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
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München, 15.11.2017 | 14:10 | kro
Jeder Sechste (17 Prozent) junge Berufstätige zwischen 16 und 25 Jahren hatte auf dem Weg zur Ausbildungsstätte oder Arbeit schon einmal einen Unfall. Das ergibt eine am Mittwoch veröffentlichte repräsentative Umfrage im Auftrag der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für das Präventionsprogramm "Jugend will sich-er-leben".
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
Ein Mitarbeiter, der sich bei einem Fußballturnier des Arbeitgebers verletzt hatte, hat keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Verunglückt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zu seiner Wohnung, um Schlüssel für die Arbeit abzuholen, kann es sich um einen versicherten Wegeunfall handeln.