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Kein Arbeitsunfall: Glättetest auf eigene Gefahr

München, 26.1.2018 | 09:00 | kro

Wer vor der Autofahrt zur Arbeit die Straße auf Glatteis testet und dabei stürzt, ist nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das hat das Bundessozialgericht in einem aktuellen Urteil entschieden.

Geparkte Autos auf Straße bei SonnenaufgangEin Glättetest vor der Fahrt zur Arbeit ist nicht gesetzlich unfallversichert.
Im verhandelten Fall prüfte ein Mann aufgrund einer Wetterwarnung vor der Fahrt zur Arbeit die Straße zunächst zu Fuß auf Glatteis. Auf dem Weg zum Fahrzeug knickte er am Bordstein um und brach sich beim Sturz den Arm.

Daraufhin verlangte er Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Die zuständige Unfallkasse lehnte die Anerkennung als versicherten Wegeunfall ab. Zu Recht, wie das Bundessozialgericht entschied.

Nach Ansicht der Kasseler Richter hatte sich der Mann beim Sturz nicht auf dem direkten Arbeitsweg befunden. Sein Abstecher zur Straße sei nicht notwendig gewesen, da er so nichts über den Fahrbahnzustand auf dem gesamten Arbeitsweg habe herausfinden können. Zudem schreibe die Straßenverkehrsordnung keinen Glättetest vor dem Losfahren vor, so das Gericht weiter.

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