Tabletten aus Auto geholt - bei Sturz kein Versicherungsschutz
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
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München, 29.8.2016 | 14:06 | kro
Geht ein ärztliches Attest zu spät beim Versicherer ein, hat der Versicherte keinen Anspruch auf Leistungen der privaten Unfallversicherung. Dies gilt auch, wenn der Arzt die Frist versäumt hat. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
Ein Mitarbeiter, der sich bei einem Fußballturnier des Arbeitgebers verletzt hatte, hat keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Verunglückt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zu seiner Wohnung, um Schlüssel für die Arbeit abzuholen, kann es sich um einen versicherten Wegeunfall handeln.