Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 29.8.2016 | 14:06 | kro
Geht ein ärztliches Attest zu spät beim Versicherer ein, hat der Versicherte keinen Anspruch auf Leistungen der privaten Unfallversicherung. Dies gilt auch, wenn der Arzt die Frist versäumt hat. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.