Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 27.10.2015 | 11:17 | kro
Senioren verletzen sich bei der Nutzung von Pedelecs mit einer höheren Wahrscheinlichkeit sowie gravierender als jüngere Radfahrer – und haben zudem ein deutlich höheres Todesrisiko bei Unfällen im Straßenverkehr. Das meldete die Allianz unter Berufung auf aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.