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Psychische Erkrankung nach Leibesvisitation: Polizeikontrolle kann Arbeitsunfall sein

München, 3.11.2017 | 09:24 | kro

Eine psychische Erkrankung infolge einer polizeilichen Leibesvisitation kann als Arbeitsunfall gelten. Das hat das Landessozialgericht Hessen in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden.

Polizei-Aufschrift auf FahrzeugEine Polizeikontrolle kann als Arbeitsunfall gelten.
Im verhandelten Fall wurde eine Mitarbeiterin der Deutschen Bahn am Service-Schalter verdächtigt, Wertgegenstände aus einem abgegebenen herrenlosen Rucksack gestohlen zu haben. Sie musste sich bei der Polizei komplett ausziehen und wurde einer Leibesvisitation unterzogen.

Wegen ihrer darauffolgenden psychischen Erkrankung forderte die Dame Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung. Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall jedoch ab.

Das Landessozialgericht Hessen sah dies anders: Die Bahn-Mitarbeiterin sei ausschließlich wegen ihrer beruflichen Tätigkeit von der Polizei kontrolliert worden. Daher müsse die Versicherung für den entstandenen gesundheitlichen Schaden aufkommen. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

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