Schüler beim Blumenpflücken fürs Referat nicht versichert
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt musste entscheiden, ob ein Schüler, der eine Blume für ein Referat pflückt, dabei gesetzlich unfallversichert ist.
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München, 25.1.2017 | 12:56 | kro
Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) will Radfahrer im Straßenverkehr besser schützen. In einer Pressemitteilung anlässlich des Verkehrsgerichtstags 2017 stellen die Forscher entsprechende Maßnahmen vor.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt musste entscheiden, ob ein Schüler, der eine Blume für ein Referat pflückt, dabei gesetzlich unfallversichert ist.
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