Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 27.6.2017 | 09:50 | kro
Das Risiko, bei der Arbeit einen Unfall zu haben, ist im vergangenen Jahr leicht gesunken. Das geht aus der Jahresbilanz der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die deren Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), am Montag veröffentlicht hat.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.