Biss von eigenem Hund kein Arbeitsunfall
Laut einem aktuellen Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg ist ein Biss durch den eigenen Hund am Arbeitsplatz kein Arbeitsunfall.
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Laut einem aktuellen Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg ist ein Biss durch den eigenen Hund am Arbeitsplatz kein Arbeitsunfall.
Laut der aktuellen Arbeitsunfallstatistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ist die Zahl der Arbeitsunfälle im vergangenen Jahr gestiegen.
Laut einer aktuellen Studie der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft haben Zeitarbeiter verhältnismäßig häufiger Arbeitsunfälle als Stammpersonal.
Laut der aktuellen Verkehrsunfallstatistik 2018 des Statistischen Bundesamts sind im vergangenen Jahr mehr Menschen im Straßenverkehr ums Leben gekommen.
Auch während der Dienstreise zählt ein Sturz im Bad nicht als Arbeitsunfall. Das hat das Erfurter Landessozialgericht in einem aktuellen Urteil entschieden.
Die Zahl der Arbeitsunfälle ist im Jahr 2017 auf den geringsten Wert seit 1960 gesunken. Die Zahl der Unfälle auf dem Arbeitsweg stieg hingegen deutlich an.
Stürzt ein Arbeitnehmer auf dem Weg in sein Arbeitszimmer im Homeoffice, kann ein Arbeitsunfall geltend gemacht werden. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in zwei aktuellen Urteilen entschieden.