Ein Sturz im Bad während der Dienstreise ist kein Arbeitsunfall
Auch während der Dienstreise zählt ein Sturz im Bad nicht als Arbeitsunfall. Das hat das Erfurter Landessozialgericht in einem aktuellen Urteil entschieden.
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Auch während der Dienstreise zählt ein Sturz im Bad nicht als Arbeitsunfall. Das hat das Erfurter Landessozialgericht in einem aktuellen Urteil entschieden.
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Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und die Kultusministerkonferenz bringen 2019 eine Initiative zur Prävention von Unfällen im Schulsport auf den Weg.
Laut einem aktuellen Urteil des Sozialgerichts Frankfurt sind Wegeunfälle bei gleichzeitiger Handynutzung nicht gesetzlich unfallversichert.
Laut einem aktuellen Gerichtsurteil steht der Weg zwischen Kindergarten und Home-Office nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Laut aktuellen Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ist die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle in der ersten Jahreshälfte 2018 gesunken.