Kindergeschrei ist kein Arbeitsunfall
Laut einem aktuellen Urteil ist ein Tinnitus nicht auf einen lauten Kinderschrei in der Arbeit zurückzuführen und somit kein Arbeitsunfall.
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Laut einem aktuellen Urteil ist ein Tinnitus nicht auf einen lauten Kinderschrei in der Arbeit zurückzuführen und somit kein Arbeitsunfall.
Laut einem aktuellen Urteil kann ein Sturz bei einem vom Chef organisierten Grillabend - auch unter Alkoholeinfluss - ein Arbeitsunfall sein.
Laut einem aktuellen Urteil besteht kein gesetzlicher Unfallschutz bei Sportveranstaltungen, die nicht primär der Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls dienen.
Laut einem aktuellen Urteil haben Patienten bei einem Sturz aus einem geparkten Krankentransporter keinen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegenüber dem Fahrer.
Laut einem aktuellen Urteil haben Radfahrer nach einem Unfall keinen Schmerzensgeldanspruch, wenn der schlechte Zustand des Radwegs gut zu erkennen gewesen wäre.
Laut einem aktuellen Urteil sind Arbeitnehmer bei Unfällen beim Abweichen vom direkten Arbeitsweg grundsätzlich nicht versichert.
Laut einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts steht das Testen der Fahrbahn auf Glätte vor der Autofahrt zur Arbeit nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein Sturz dabei ist somit nicht versichert.