Sturz beim Eislaufen ist kein Arbeitsunfall
Laut einem aktuellen Urteil ist ein Sturz beim Team-Eislaufen kein Arbeitsunfall, wenn dieses ohne Miteinbeziehen der Unternehmensleitung organisiert wurde.
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Laut einem aktuellen Urteil ist ein Sturz beim Team-Eislaufen kein Arbeitsunfall, wenn dieses ohne Miteinbeziehen der Unternehmensleitung organisiert wurde.
Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts kamen im vergangenen Jahr in Deutschland weniger Menschen im Straßenverkehr ums Leben als noch 2016.
Laut einem aktuellen Urteil ist ein Tinnitus nicht auf einen lauten Kinderschrei in der Arbeit zurückzuführen und somit kein Arbeitsunfall.
Laut einem aktuellen Urteil kann ein Sturz bei einem vom Chef organisierten Grillabend - auch unter Alkoholeinfluss - ein Arbeitsunfall sein.
Laut einem aktuellen Urteil besteht kein gesetzlicher Unfallschutz bei Sportveranstaltungen, die nicht primär der Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls dienen.
Laut einem aktuellen Urteil haben Patienten bei einem Sturz aus einem geparkten Krankentransporter keinen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegenüber dem Fahrer.
Laut einem aktuellen Urteil haben Radfahrer nach einem Unfall keinen Schmerzensgeldanspruch, wenn der schlechte Zustand des Radwegs gut zu erkennen gewesen wäre.