Sturz beim Bowling kann Arbeitsunfall sein
Laut einem aktuellen Urteil kann ein Sturz beim Bowling während einer Dienstreise als Arbeitsunfall angesehen werden.
Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 58
Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
unfallversicherung@check24.de
Laut einem aktuellen Urteil kann ein Sturz beim Bowling während einer Dienstreise als Arbeitsunfall angesehen werden.
Laut einer aktuellen Studie wird Frauen bei einem Kreislaufstillstand in der Öffentlichkeit seltener mit Wiederbelebungsmaßnahmen geholfen als Männern.
Laut einer aktuellen Umfrage hatte jeder sechste junge Berufstätige schon einmal einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder Ausbildungsstätte.
Eine mehrjährige Untersuchung der Unfallforschung der Versicherer legt nahe, dass der Einsatz von Polizei-Fahrradstaffeln die Verkehrssicherheit erhöhen kann.
Eine psychische Erkrankung infolge einer Polizeikontrolle kann laut einem aktuellen Urteil als Arbeitsunfall gelten.
Laut ersten DGUV-Zahlen haben tödliche Arbeitsunfälle in der ersten Jahreshälfte 2017 zugenommen.
Laut einem aktuellen Urteil kann ein Freizeitspaziergang während einer Rehabilitationsmaßnahme gesetzlich unfallversichert sein.