Sprung aus dem Fenster ist Arbeitsunfall
Ein Sprung aus dem Fenster kann laut einem aktuellen Urteil als Arbeitsunfall gelten.
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Ein Sprung aus dem Fenster kann laut einem aktuellen Urteil als Arbeitsunfall gelten.
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Laut aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts haben Unfälle mit Pedelecs und E-Bikes zugenommen.
Bei einem Nachbarschaftsstreit besteht laut einem aktuellen Urteil kein gesetzlicher Unfallschutz.
Laut vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamts ist die Zahl der Verkehrstoten erstmals seit Jahren gesunken.
Beamte sind laut dem Bundesverwaltungsgericht auch bei Toilettenbesuchen versichert.
Verletzt sich ein Mitarbeiter beim Firmenturnier, muss für die Anerkennung als Arbeitsunfall ein betrieblicher Zusammenhang vorliegen.