Betriebliche Weihnachtsfeier - die Unfallversicherung hat ihre Grenzen
Bei Teilnahme an einer betrieblichen Weihnachtsfeier haftet die gesetzliche Unfallversicherung. Auch auf Hin- und Rückweg sind die Mitarbeiter versichert.
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Bei Teilnahme an einer betrieblichen Weihnachtsfeier haftet die gesetzliche Unfallversicherung. Auch auf Hin- und Rückweg sind die Mitarbeiter versichert.
Der Winter steht vor der Tür. Vor den Folgen eines Unfalls infolge von Glatteis schützt die private Unfallversicherung.
Wer für die Mittagspause von der Arbeitsstätte nach Hause fährt und unterwegs einen Unfall hat, ist von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt.
Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur auf dem Weg zur Arbeit oder zur Schule. Vor allem Motorradfahrer sollten sich mit einer privaten Unfallversicherung schützen.