Kein gesetzlicher Unfallschutz auf dem Weg ins Homeoffice
Ist der Weg zum Schreibtisch im Homeoffice zu Arbeitsbeginn versichert? Nach einem aktuellen Urteil nicht. Der Fall liegt jetzt beim Bundessozialgericht.
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Ist der Weg zum Schreibtisch im Homeoffice zu Arbeitsbeginn versichert? Nach einem aktuellen Urteil nicht. Der Fall liegt jetzt beim Bundessozialgericht.
Die gesetzliche Unfallversicherung spürt die Folgen der Corona-Pandemie: Die Zahl der Meldungen einer Berufskrankheit wegen Covid-19 steigt deutlich.
Die Corona-Pandemie zeigt sich in der Statistik der gesetzlichen Unfallversicherung: Arbeitsunfälle gehen deutlich zurück, Berufskrankheiten nehmen zu.
In Bayern gilt jetzt eine FFP2-Maskenpflicht im Nahverkehr und Einzelhandel. Die gesetzliche Unfallversicherung fordert Unterweisungen zum richtigen Tragen.
Seit dem 1. Januar gelten neue Regelungen für die Anerkennung von Berufskrankheiten in der gesetzlichen Unfallversicherung: der Unterlassungszwang entfällt.
Nur rund zwei Prozent aller in Deutschland mit dem Coronavirus Infizierten hatten bis Mitte November eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.
Während der Corona-Pandemie arbeiten viele Arbeitnehmer von zu Hause aus. Wir erklären, was im Homeoffice für den gesetzlichen Unfallschutz gilt.