Sturz beim Briefeinwurf nicht versichert
Laut einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts ist ein Sturz beim privaten Briefeinwurf auf dem Arbeitsweg nicht gesetzlich unfallversichert.
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Laut einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts ist ein Sturz beim privaten Briefeinwurf auf dem Arbeitsweg nicht gesetzlich unfallversichert.
Zum Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz hat CHECK24 mit der DGUV über Maßnahmen für einen sicheren und gesunden Arbeitsalltag gesprochen.
Laut einem aktuellen Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg ist ein Biss durch den eigenen Hund am Arbeitsplatz kein Arbeitsunfall.
Laut der aktuellen Arbeitsunfallstatistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ist die Zahl der Arbeitsunfälle im vergangenen Jahr gestiegen.
Laut einer aktuellen Studie der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft haben Zeitarbeiter verhältnismäßig häufiger Arbeitsunfälle als Stammpersonal.
Laut der aktuellen Verkehrsunfallstatistik 2018 des Statistischen Bundesamts sind im vergangenen Jahr mehr Menschen im Straßenverkehr ums Leben gekommen.
Auch während der Dienstreise zählt ein Sturz im Bad nicht als Arbeitsunfall. Das hat das Erfurter Landessozialgericht in einem aktuellen Urteil entschieden.