Wer auf dem Arbeitsweg tankt, ist nicht versichert
Wer auf dem Arbeitsweg einen Tankstopp einlegt, genießt keinen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Bundessozialgericht am Donnerstag entschieden.
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Wer auf dem Arbeitsweg einen Tankstopp einlegt, genießt keinen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Bundessozialgericht am Donnerstag entschieden.
Wer ehrenamtlich streunende Katzen füttert, ist nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das entschieden Richter am Sozialgericht Dortmund.
Im ersten Halbjahr 2019 ist die Zahl der Arbeitsunfälle leicht zurückgegangen. Das zeigen vorläufige Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Das Unfallrisiko bei der Arbeit hat sich im letzten Jahr kaum verändert. Nach den steigenden Zahlen 2017, gab es 2018 kaum Veränderungen bei den Arbeitsunfällen.
Zum Kindersicherheitstag hat CHECK24 mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V. über Maßnahmen für ein sicheres Zuhause gesprochen.
Laut einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts ist ein Sturz beim privaten Briefeinwurf auf dem Arbeitsweg nicht gesetzlich unfallversichert.
Zum Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz hat CHECK24 mit der DGUV über Maßnahmen für einen sicheren und gesunden Arbeitsalltag gesprochen.