Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 31.3.2015 | 14:29 | kro
Durch das Lesen und Schreiben von Kurznachrichten am Steuer wird die Aufmerksamkeit für den Straßenverkehr stark gemindert, wodurch sich die Unfallgefahr erhöht. Die Unfallgefahr ist dabei fast genauso groß, wenn der Fahrer zum Verfassen der SMS eine Spracherkennungs-App verwendet. Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Untersuchung des Instituts für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.