Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 10.6.2016 | 07:00 | kro
Heute ist Kindersicherheitstag – das diesjährige Motto: „Kindersicherheit ist bunt“. Seit dem Jahr 2000 macht die Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V. mit dem Aktionstag auf die Unfallgefahren von Kindern aufmerksam. Auch CHECK24 hat zum Thema und im Hinblick auf die bevorstehende Ferienzeit Tipps für eine verstärkte Kindersicherheit unterwegs zusammengestellt.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.