Tabletten aus Auto geholt - bei Sturz kein Versicherungsschutz
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
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München, 10.6.2016 | 07:00 | kro
Heute ist Kindersicherheitstag – das diesjährige Motto: „Kindersicherheit ist bunt“. Seit dem Jahr 2000 macht die Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V. mit dem Aktionstag auf die Unfallgefahren von Kindern aufmerksam. Auch CHECK24 hat zum Thema und im Hinblick auf die bevorstehende Ferienzeit Tipps für eine verstärkte Kindersicherheit unterwegs zusammengestellt.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
Ein Mitarbeiter, der sich bei einem Fußballturnier des Arbeitgebers verletzt hatte, hat keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Verunglückt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zu seiner Wohnung, um Schlüssel für die Arbeit abzuholen, kann es sich um einen versicherten Wegeunfall handeln.