Schüler beim Blumenpflücken fürs Referat nicht versichert
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt musste entscheiden, ob ein Schüler, der eine Blume für ein Referat pflückt, dabei gesetzlich unfallversichert ist.
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München, 12.6.2023 | 17:37 | mst
Eine Schülerin hatte sich während der Corona-Pandemie beim Online-Unterricht zu Hause verletzt. Die gesetzliche Unfallversicherung wollte für den Unfall nicht zahlen – das Sozialgericht München gab der Schülerin jedoch Recht.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt musste entscheiden, ob ein Schüler, der eine Blume für ein Referat pflückt, dabei gesetzlich unfallversichert ist.
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