Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 30.1.2014 | 15:08 | mtr
Im Jahr 2012 haben sich in Deutschland während der Arbeitszeit mehr Personen verletzt als noch im Jahr zuvor: Insgesamt ereigneten sich 969.860 Arbeitsunfälle - rund 38.000 weniger als noch 2011. Das geht aus einem Bericht der Bundesregierung hervor, mit dem sich der Bundestag am Montag befasste. Demnach endeten jedoch mehr Unglücke tödlich: Insgesamt 677 Menschen ließen 2012 bei Arbeitsunfällen ihr Leben, im Jahr zuvor waren es nur 664.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.