Tabletten aus Auto geholt - bei Sturz kein Versicherungsschutz
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
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München, 9.7.2015 | 12:08 | mtr
Die Polizei registrierte im Jahr 2014 rund 2,4 Millionen Verkehrsunfälle in Deutschland. Das sind 0,3 Prozent weniger als 2013. Während die Zahl der Unfälle im Straßenverkehr leicht zurückging, hat die Anzahl der Verunglückten deutlich zugenommen. Das zeigen die endgültigen Auswertungen des Statistischen Bundesamts (Destatis).
Verunglückte | 2013 | 2014 | Veränderung in % |
Gesamtzahl | 377.481 | 392.912 | + 4,1 |
Tote | 3.339 | 3.377 | + 1,1 |
Schwerverletzte | 64.057 | 67.732 | + 5,7 |
Leichtverletzte | 310.085 | 321.803 | + 9,8 |
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
Ein Mitarbeiter, der sich bei einem Fußballturnier des Arbeitgebers verletzt hatte, hat keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Verunglückt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zu seiner Wohnung, um Schlüssel für die Arbeit abzuholen, kann es sich um einen versicherten Wegeunfall handeln.