Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 58
Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
unfallversicherung@check24.de
München, 7.8.2015 | 15:13 | kro
Viele Eltern unterschätzen eine Verbrennung oder Verbrühung bei ihrem Kind. So weiß nur knapp jeder Sechste (17 Prozent), dass eine solche Verletzung tödlich sein kann. Das geht aus dem Axa Kindersicherheitsreport 2015 hervor, für den rund 1.000 Personen mit Kindern unter 18 Jahren befragt wurden.
Mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen deckt der Kindersicherheitsreport auch im Küchenbereich auf: In 70 Prozent der Haushalte kommt es vor, dass sich Kinder während des gemeinsamen Kochens unbeaufsichtigt in der Küche aufhalten. Zudem trifft nur ein Viertel der befragten Eltern Schutzmaßnahmen, wie etwa das Anbringen eines Herdschutzgitters.
Der Studie zufolge besteht vor allem bei alleinerziehenden Eltern Nachholbedarf in puncto Sicherheitsverhalten, technischer Ausstattung und richtigen Sofortmaßnahmen. So haben 80 Prozent der in einer Partnerschaft lebenden Eltern Rauchmelder installiert, bei Singles sind es lediglich 66 Prozent. Zudem gibt ein Drittel (34 Prozent) der Alleinerziehenden an, Streichhölzer und Feuerzeuge für den Nachwuchs unerreichbar aufzubewahren – bei Eltern in Partnerschaft ist es die Hälfte (49 Prozent).
Informationen und Tipps zum Thema "Sicher zu Hause und unterwegs: Unfallprävention für Kinder" finden Sie in unserem PDF-Ratgeber.
Lesen Sie auch hier das exklusive Interview mit Stefanie Märzheuser zum Kindersicherheitstag 2015.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.