Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 14.2.2017 | 11:13 | kro
Jeder fünfte Arbeitsunfall ist durch einen Sturz bedingt. Das geht aus der am Dienstag veröffentlichten Broschüre „Arbeitsunfallgeschehen 2015“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hervor.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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