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Urteil: Sturz bei Absacker mit Kollegen ist kein Arbeitsunfall

München, 31.3.2017 | 09:34 | kro

Eine gesellige Runde mit Kollegen nach einer Dienstveranstaltung ist Privatsache und somit nicht gesetzlich unfallversichert. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in einem aktuellen Urteil entschieden.

Treppe und FüßeEin Treppensturz bei einem privaten Absacker ist kein Arbeitsunfall.
Im verhandelten Fall lud ein Unternehmen nach einem beruflichen Sicherheitstraining noch zur Präsentation einer Mitarbeiterbefragung in ein Lokal ein – mit anschließendem gemeinsamem Abendessen.

Nach dem offiziellen Programmteil trafen sich ein paar Mitarbeiter noch in der Hotelbar. Auf dem Weg zur Toilette stürzte schließlich einer davon auf der Treppe und wurde einige Zeit später mit 2,5 Promille im Blut bewusstlos aufgefunden.

Nachdem der Mann erst jahrelang im Wachkoma gelegen war und schließlich verstarb, klagte seine Witwe nun auf Hinterbliebenenversorgung. Denn ihrer Ansicht nach war der Sturz ein Arbeitsunfall gewesen.  

Das BSG wies die Klage ab. Aus Sicht der Kasseler Richter war das Treffen an der Hotelbar privat. Denn der Arbeitgeber habe weder dazu eingeladen noch habe ein Mitarbeiter der Vertriebsdirektion offiziell daran teilgenommen. Zudem habe kein Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit bestanden.

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