Kein Unfallschutz beim Fußballturnier der Firma
Ein Mitarbeiter, der sich bei einem Fußballturnier des Arbeitgebers verletzt hatte, hat keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 58
Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
unfallversicherung@check24.de
München, 5.11.2024 | 11:23 | mst
Eine Frau unterbricht die Arbeit, um ihre Medikamente aus dem geparkten Auto zu holen. Auf dem Rückweg stürzt sie und verletzt sich dabei: Für das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg kein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung.
Ein Mitarbeiter, der sich bei einem Fußballturnier des Arbeitgebers verletzt hatte, hat keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Verunglückt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zu seiner Wohnung, um Schlüssel für die Arbeit abzuholen, kann es sich um einen versicherten Wegeunfall handeln.
Laut einer Statistik des Versicherers ERGO ist Fußball die Sportart, bei der die meisten Unfälle passieren. In den Top Ten landen auch zwei Wintersportarten.