Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 29.7.2015 | 11:53 | mtr
Im ersten Halbjahr dieses Jahres kamen auf den Straßen von Nordrhein-Westfalens (NRW) 42 Motorradfahrer unfallbedingt zu Tode. In den ersten sechs Monaten des vergangenen Jahres waren es erst 29 gewesen. Die Zahl der tödlich verunglückten Biker stieg somit um fast 45 Prozent an. Der Innenminister von NRW, Ralf Jäger (SPD), wirbt daher in einer aktuellen Pressemitteilung der Polizei eindringlich für Fahr- und Sicherheitstrainings.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.