Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 15.9.2014 | 17:04 | kro
Rund 70 Prozent der Deutschen haben sich bereits mindestens einmal bei einem Unfall im eigenen Haushalt verletzt. Das geht aus einer am Montag veröffentlichten repräsentativen Umfrage hervor, die das Marktforschungsinstitut Innofact AG im Auftrag von ImmobilienScout24 durchgeführt hat. Demnach verletzen sich etwa 70 Prozent der Befragten in den eigenen vier Wänden am häufigsten an Messern oder Glasscherben.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.