Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 25.1.2024 | 11:24 | mst
Die meisten Verbraucher sind gegen die finanziellen Folgen von Unfällen und Krankheiten nicht abgesichert. Jeder Vierte besitzt zumindest eine Unfallversicherung. Grund für den fehlenden Schutz ist offenbar häufig die falsche Annahme, im Ernstfall über den Staat abgesichert zu sein.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.