Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 30.9.2015 | 12:37 | mtr
Im Jahr 2004 lag der Anteil der tödlich verunglückten Fahrradfahrer gemessen an der Gesamtzahl der tödlichen Verkehrsunfälle bei acht Prozent. 2014 betrug der Anteil zwölf Prozent – ein Zuwachs um 50 Prozent. Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) hat die Unfallgefahr für Fahrradnutzer detailliert untersucht und kommt zum dem Schluss, dass Radfahrer kaum vom Fußgängerschutz der Autos profitieren.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.