Tabletten aus Auto geholt - bei Sturz kein Versicherungsschutz
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
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München, 30.9.2015 | 12:37 | mtr
Im Jahr 2004 lag der Anteil der tödlich verunglückten Fahrradfahrer gemessen an der Gesamtzahl der tödlichen Verkehrsunfälle bei acht Prozent. 2014 betrug der Anteil zwölf Prozent – ein Zuwachs um 50 Prozent. Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) hat die Unfallgefahr für Fahrradnutzer detailliert untersucht und kommt zum dem Schluss, dass Radfahrer kaum vom Fußgängerschutz der Autos profitieren.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
Ein Mitarbeiter, der sich bei einem Fußballturnier des Arbeitgebers verletzt hatte, hat keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Verunglückt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zu seiner Wohnung, um Schlüssel für die Arbeit abzuholen, kann es sich um einen versicherten Wegeunfall handeln.