Tabletten aus Auto geholt - bei Sturz kein Versicherungsschutz
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
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München, 18.12.2015 | 15:42 | mtr
Im Jahr 2014 ereigneten sich insgesamt knapp 956.000 Arbeits- und Wegeunfälle – ein leichter Rückgang im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Prozent. Rund 1,28 Millionen Schüler und Studierende verletzten sich im Rahmen schulischer Aktivitäten – ein Anstieg um 5,9 Prozent. Das geht aus dem aktuellen Bericht der Bundesregierung über das Arbeitsunfall- und Berufskrankheitsgeschehen im Jahr 2014 hervor.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
Ein Mitarbeiter, der sich bei einem Fußballturnier des Arbeitgebers verletzt hatte, hat keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Verunglückt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zu seiner Wohnung, um Schlüssel für die Arbeit abzuholen, kann es sich um einen versicherten Wegeunfall handeln.