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Unfallhaftung: Kein Schmerzensgeld bei Sturz aus Krankentransporter

München, 6.2.2018 | 10:36 | kro

Wer beim Anschnallen aus der offenen Tür eines geparkten Krankentransporters stürzt, hat keinen Schmerzensgeld- und Schadensersatz-Anspruch gegenüber dem Fahrer. Das hat das Landgericht Essen in einem aktuell veröffentlichten Urteil entschieden.

Krankenwagen vor WohnhausBeim Sturz aus einem geparkten Krankentransporter besteht kein Schmerzensgeldanspruch.
Im verhandelten Fall machte eine Frau eine ambulante Reha. Für die Behandlungen wurde sie von einem von der Klinik beauftragten Krankentransport-Unternehmen zu Hause abgeholt. Beim Versuch sich anzuschnallen rutschte sie vom Sitz des in leichter Schräglage geparkten Fahrzeugs und stürzte auf die Straße. Der Fahrer verstaute zur selben Zeit ihre Krücken und Tasche im Kofferraum.

Sie forderte daraufhin Schadensersatz und Schmerzensgeld. Ihre Argumentation: Der Fahrer hätte sich nicht von der geöffneten Beifahrertür entfernen dürfen. Vielmehr sei er dazu verpflichtet gewesen, ihr zu helfen, bis sie sicher angeschnallt im geschlossenen Fahrzeug gesessen hätte.

Die Essener Richter sahen dies anders und wiesen die Klage als unbegründet zurück: Der Fahrer habe nicht damit rechnen müssen, dass die Dame, die trotz ihrer Geheinschränkung problemlos ohne fremde Hilfe in das Fahrzeug eingestiegen war, vom Beifahrersitz rutschen werde. Der Vorfall sei nicht auf das Unterlassen des Fahrers zurückzuführen, so die Richter weiter, sondern falle unter das allgemeine Lebensrisiko.

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