Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 16.4.2015 | 15:16 | mtr
Nach vorläufigen Auswertungen hat die Polizei im vergangenen Jahr insgesamt 45.500 Moped- und Motorradunfälle mit Personenschaden registriert. Das geht aus einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts vom Donnerstag hervor. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einem Anstieg von rund zehn Prozent. Laut einer Mitteilung des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) stieg auch die Zahl der Fahrradunfälle um diesen Wert an.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.