Tabletten aus Auto geholt - bei Sturz kein Versicherungsschutz
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
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München, 6.4.2017 | 09:53 | che
Im Jahr 2016 wurden weniger tödliche Arbeitsunfälle gemeldet als 2015. Insgesamt verloren 424 Versicherte in der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit ihr Leben. Damit sind Arbeits- und Wegeunfälle selten wie nie. Das meldete die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) am Mittwoch in Berlin.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
Ein Mitarbeiter, der sich bei einem Fußballturnier des Arbeitgebers verletzt hatte, hat keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Verunglückt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zu seiner Wohnung, um Schlüssel für die Arbeit abzuholen, kann es sich um einen versicherten Wegeunfall handeln.