Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 6.4.2017 | 09:53 | che
Im Jahr 2016 wurden weniger tödliche Arbeitsunfälle gemeldet als 2015. Insgesamt verloren 424 Versicherte in der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit ihr Leben. Damit sind Arbeits- und Wegeunfälle selten wie nie. Das meldete die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) am Mittwoch in Berlin.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.