Schüler beim Blumenpflücken fürs Referat nicht versichert
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt musste entscheiden, ob ein Schüler, der eine Blume für ein Referat pflückt, dabei gesetzlich unfallversichert ist.
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München, 23.6.2021 | 16:39 | mst
Bislang waren Arbeitnehmer im Homeoffice nur lückenhaft über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Ein neues Gesetz soll das jetzt ändern.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt musste entscheiden, ob ein Schüler, der eine Blume für ein Referat pflückt, dabei gesetzlich unfallversichert ist.
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