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Unfallversicherung: Der Weg vom Bett zum Homeoffice ist versichert

München, 8.12.2021 | 16:02 | mst

Ein wichtiges Urteil für alle Arbeitnehmer, die zu Corona-Zeiten von zu Hause aus arbeiten: Der direkte Weg vom Bett zum Arbeitsplatz im Homeoffice fällt unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
 

Mann arbeitet am Schreibtisch im Homeoffice.Wer im Homeoffice arbeitet, ist morgens auf dem direkten Weg dorthin versichert.
Der erstmalige Weg vom Bett zum Schreibtisch, um dort im Homeoffice zu arbeiten, ist von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Mittwoch entschieden (Aktenzeichen: B 2 U 4/21 R).
 
Geklagt hatte ein Verkaufsleiter im Außendienst, der regelmäßig im Homeoffice arbeitet. Er war morgens auf dem Weg zu seinem Arbeitszimmer auf einer Wendeltreppe gestürzt. Er brach sich bei dem Sturz einen Brustwirbel. Die zuständige Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik lehnte Leistungen für den Unfall ab: Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung beginne morgens erst mit dem Betreten des Büroraums, argumentierte sie. Dagegen klagte der Mann.

Landessozialgericht wies Klage ab

Das Sozialgericht Aachen gab dem Mann zunächst Recht und wertete den morgendlichen Weg ins Homeoffice als versicherten Betriebsweg. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hob dieses Urteil allerdings wieder auf. Der Weg ins häusliche Büro sei eine unversicherte Vorbereitungs­handlung, die der eigentlichen Tätigkeit nur vorausgehe. Ein Wegeunfall auf dem Weg zur Arbeit sei es auch nicht. Ein solcher Versicherungsschutz beginne erst mit dem Durchschreiten der Haustür.
 
Die Revision war beim Bundessozialgericht gelandet. Die Richter folgten jetzt der Argumentation des Klägers und bestätigten die Entscheidung des Sozialgerichts. Bei dem morgendlichen Weg vom Schlafzimmer ins Homeoffice habe es sich um einen Betriebsweg gehandelt. Er falle daher unter den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Bundessozialgericht hat Grundsatzentscheidung gefällt

Das Bundessozialgericht hat damit eine Grundsatzentscheidung für ähnlich gelagerte Fälle in der Zukunft getroffen. Für diesen Fall galten noch nicht einmal die neuen gesetzlichen Regelungen, nach denen im Homeoffice grundsätzlich der gleiche Unfallschutz wie auf dem Firmengelände gelten soll.

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