Tabletten aus Auto geholt - bei Sturz kein Versicherungsschutz
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
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München, 22.11.2010 | 18:15 | sge
Die Voraussage für die bevorstehenden Temperaturen ist frostig. Auch wenn man äußerst vorsichtig ist: Glatteis auf Gehwegen und Straßen ist tückisch und führt schneller zu einem Unfall als man denkt. Die Kosten für Arzt- und Krankenhausbehandlung können hoch sein. Finanziellen Schutz bietet die private Unfallversicherung.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
Ein Mitarbeiter, der sich bei einem Fußballturnier des Arbeitgebers verletzt hatte, hat keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Verunglückt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zu seiner Wohnung, um Schlüssel für die Arbeit abzuholen, kann es sich um einen versicherten Wegeunfall handeln.