Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 22.11.2010 | 18:15 | sge
Die Voraussage für die bevorstehenden Temperaturen ist frostig. Auch wenn man äußerst vorsichtig ist: Glatteis auf Gehwegen und Straßen ist tückisch und führt schneller zu einem Unfall als man denkt. Die Kosten für Arzt- und Krankenhausbehandlung können hoch sein. Finanziellen Schutz bietet die private Unfallversicherung.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.