Aufgrund der Corona-Krise arbeiten viele Arbeitnehmer im Homeoffice. Aber wie sieht es im Büro zu Hause mit dem gesetzlichen Unfallschutz aus? CHECK24 erklärt, wann man versichert ist und wann nicht.
Gehen Arbeitnehmer im Homeoffice zur Toilette oder Küche, haben sie in dieser Zeit keinen gesetzlichen Unfallschutz. In der
Corona-Krise setzen viele Unternehmen verstärkt auf das
Homeoffice. Das hat auch Auswirkungen auf den gesetzlichen Unfallschutz.
Grundsätzlich gilt für Arbeitnehmer im Betrieb wie im Heimbüro: Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt, wenn sich der Arbeitnehmer bei Ausübung seiner versicherten Tätigkeit verletzt. Dabei ist es zunächst nicht entscheidend, wo der Unfall passiert – also auf dem Firmengelände oder in den eigenen vier Wänden.
Entscheidend ist vielmehr, ob es zum Zeitpunkt des Unfalls einen direkten Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit gab. Bei einem Unfall wird daher genau geprüft, wie es dazu gekommen ist. Ist der Unfall bei einer privaten Tätigkeit passiert, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung in der Regel nichts.
Die Unterscheidung zwischen beruflicher und privater Tätigkeit ist im Homeoffice allerdings alles andere als einfach.
Unterscheidung zwischen beruflich und privat im Homeoffice
Ein Beispiel: Es klingelt an der Wohnungstür und der Arbeitnehmer steigt die Treppe hinunter, um ein Paket anzunehmen. Dabei stolpert er unglücklich und verletzt sich schwer.
Hat er privat etwas bestellt, ist der Unfall nicht versichert. Liefert der Paketbote hingegen Dokumente, die der Chef ins Homeoffice geschickt hat, wäre er versichert. Trägt er bleibende Gesundheitsschäden davon, würde er also Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.
Lückenhaft ist der Schutz im Homeoffice auch auf dem Weg zur Toilette oder in die Küche. Sucht man während der Arbeitszeit die Toilette auf oder möchte in der Küche einen Happen essen, so ist man nach aktueller Rechtslage nicht versichert.
Wer ein Kind hat, das in einer Kindertagesstätte betreut wird, ist auf den Wegen zwischen Kita und Homeoffice ebenfalls nicht abgesichert.
Das hatte das Bundessozialgericht in einem Urteil bestätigt (Aktenzeichen: B 2 U 19/18 R). In dem verhandelten Fall war eine Mutter, die im Homeoffice arbeitete, auf dem Rückweg vom Kindergarten mit dem Fahrrad gestürzt.
Im Betrieb ist der Weg zur Toilette und Kantine versichert
Arbeitnehmer, die im Betrieb arbeiten, sind hier etwas besser geschützt. Bringen sie etwa auf dem Arbeitsweg ihr Kind zur Kita, greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Auch Toilettengänge, der Weg zur Kantine oder zu einem Restaurant außerhalb des Firmengeländes sind vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Allerdings: Der Aufenthalt in der Toilette oder das Essen selbst gelten als privat und fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Hier haben Arbeitnehmer im Firmengebäude wie die Kollegen im Homeoffice beide keinen Unfallschutz.
Tipp: privat absichern
Tipp: Wer auch im Homeoffice einen umfassenden Unfallschutz haben möchte, sollte eine
private Unfallversicherung abschließen. Damit ist man im Fall von bleibenden Unfallschäden geschützt. Die Versicherung leistet – unabhängig davon, ob der Unfall bei einer beruflichen oder privaten Tätigkeit passiert oder ob die zuständige Berufsgenossenschaft zahlt.