Tabletten aus Auto geholt - bei Sturz kein Versicherungsschutz
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
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München, 12.10.2021 | 14:17 | mst
Ein Ehepaar verunglückt mit dem Motorrad auf dem Weg vom Urlaub zum eigenen Autohaus. Die Frau zieht sich schwere Verletzungen zu, der Mann verstirbt. Das Bundessozialgericht musste klären, ob die Frau Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hat. Endgültig konnten die Richter den Fall allerdings noch nicht entscheiden.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
Ein Mitarbeiter, der sich bei einem Fußballturnier des Arbeitgebers verletzt hatte, hat keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Verunglückt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zu seiner Wohnung, um Schlüssel für die Arbeit abzuholen, kann es sich um einen versicherten Wegeunfall handeln.