Tabletten aus Auto geholt - bei Sturz kein Versicherungsschutz
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
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München, 9.12.2010 | 11:30 | sge
Begeisterte Wintersportler haben es vielleicht schon am eigenen Leib erfahren, wie gefährlich das Vergnügen auf der Piste sein kann. Eine kleine Unachtsamkeit, und es kommt zum Sturz, der sehr folgenreich sein kann. Gut beraten ist hier, wer eine private Unfallversicherung besitzt. Wer durch den eigenen Fahrfehler andere Personen verletzt, dem könnte die Privathaftpflicht wertvolle Dienste leisten.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
Ein Mitarbeiter, der sich bei einem Fußballturnier des Arbeitgebers verletzt hatte, hat keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Verunglückt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zu seiner Wohnung, um Schlüssel für die Arbeit abzuholen, kann es sich um einen versicherten Wegeunfall handeln.