Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 10.10.2022 | 14:06 | mst
Laut den vorläufigen Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Schulunfälle im ersten Halbjahr 2022 wieder deutlich angestiegen. Die Arbeitsunfälle blieben dagegen fast auf dem Niveau des Vorjahres, während sich Corona weiterhin bei den Berufskrankheiten bemerkbar macht.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.