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Unterwegs mit Kollegen: Sturz bei Bierwanderung ist kein Arbeitsunfall

München, 30.8.2017 | 13:55 | kro

Ein Sturz bei einer Bierwanderung ist nicht als Betriebssportunfall gesetzlich unfallversichert, selbst wenn auch Arbeitskollegen daran teilgenommen haben. Das hat das Landessozialgericht Hessen in einem aktuellen Urteil entschieden.

Bier Wanderschuhe BankEine außerbetriebliche Bierwanderung mit Kollegen ist nicht gesetzlich unfallversichert.
Im verhandelten Fall nahm die Angestellte einer Steuerfachanwaltskanzlei zusammen mit zwei Kolleginnen an einer Bierwanderung teil. Organisiert wurde diese von einem Sportverein. Beim Ausklang der Wanderung am Abend stürzte sie und verletzte sich am Arm.

Sie sah dies als Betriebssportunfall an und forderte von der zuständigen Berufsgenossenschaft Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Ihr Antrag wurde abgelehnt – zu Recht, wie nach der Vorinstanz auch das Landessozialgericht Hessen befand.

Die Veranstaltung habe nicht den Zweck verfolgt, die Verbundenheit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern zu fördern, so die Richter. Zudem habe es sich auch nicht um eine vom Betrieb selbst organisierte Gemeinschaftsveranstaltung gehandelt.
 

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