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Urteil gesetzliche Unfallversicherung: Biss von eigenem Hund kein Arbeitsunfall

München, 11.4.2019 | 10:55 | kro

Wer den eigenen Hund zur Arbeit mitbringt und dort von ihm gebissen wird, ist nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem aktuellen Urteil entschieden.

Hand in VerbandEin Biss durch den eigenen Hund ist kein Arbeitsunfall.
Im verhandelten Fall stolperte der Inhaber eines Kfz-Services über seinen im Betrieb auf dem Boden liegenden Hund. Das Tier biss instinktiv zu. Seitdem litt der Mann an chronischen Schmerzen im Daumen der betreffenden Hand. Daher verlangte er Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Die Begründung: Die Verletzung sei nicht auf ein betriebliches Risiko zurückzuführen, sondern auf die Anwesenheit des Hundes.

Klage scheitert vor Gericht

Mit seiner Klage scheiterte der Mann sowohl vor dem Sozialgericht Stuttgart als auch vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg. Aus Sicht der Richter war das Stolpern über den Hund zwar noch dem betrieblichen Bereich zuzuordnen. Jedoch habe sich der Kläger nicht dabei verletzt, sondern erst durch die Reaktion des Tiers.

Somit bestehe kein wesentlicher Zusammenhang zwischen dem Unfall und der betrieblichen Tätigkeit. Das Urteil ist rechtskräftig.

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