Tabletten aus Auto geholt - bei Sturz kein Versicherungsschutz
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
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München, 8.9.2016 | 12:19 | che
Studenten, die sich im Rahmen eines von der Hochschule ausgerichteten Fußballspiels verletzen, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. So entschied es das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem aktuellen Urteil und wies damit die Klage eines gesetzlichen Unfallträgers ab.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
Ein Mitarbeiter, der sich bei einem Fußballturnier des Arbeitgebers verletzt hatte, hat keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Verunglückt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zu seiner Wohnung, um Schlüssel für die Arbeit abzuholen, kann es sich um einen versicherten Wegeunfall handeln.