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Urteil: Gesetzlicher Unfallschutz für Studenten auch bei Campus-Fußballspiel

München, 8.9.2016 | 12:19 | che

Studenten, die sich im Rahmen eines von der Hochschule ausgerichteten Fußballspiels verletzen, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. So entschied es das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem aktuellen Urteil und wies damit die Klage eines gesetzlichen Unfallträgers ab.

Spieler kümmern sich um verletzten Fußballer.Studenten stehen bei einem Hochschul-Fußballturnier unter dem gesetzlichen Unfallschutz.
Ein Student hatte sich beim Aufwärmen vor einem Campus-Fußballspiel einen Kreuzband- und Außenmeniskusriss zugezogen. Der gesetzliche Unfallträger verlangte von der Krankenkasse des Studenten die Behandlungskosten von rund 14.000 Euro zurück. Die Begründung: Das Fußballspiel könne aufgrund des Wettkampfcharakters nicht als körperlicher Ausgleich im Rahmen des Hochschulsports angesehen werden. Damit sei die gesetzliche Unfallversicherung nicht für den Versicherungsschutz zuständig.

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen sah das anders. Das Fußballspiel sei von der Universität ausgerichtet worden und diene somit dem körperlichen Ausgleich sowie der sozialen Integration und Persönlichkeitsentwicklung. Damit liege die Verantwortung bei der zuständigen Hochschule. Außerdem habe bereits das Bundessozialgericht geurteilt, dass der Wettkampfcharakter allein dem Versicherungsschutz nicht entgegenstünde.

Grundsätzlich stehe aber nicht jede Beteiligung von Studenten am Hochschulsport unter dem gesetzlichen Unfallschutz. Darüber müsse immer im Einzelfall entschieden werden.

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