Tabletten aus Auto geholt - bei Sturz kein Versicherungsschutz
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 58
Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
unfallversicherung@check24.de
München, 29.11.2013 | 14:40 | kro
Wegen Versicherungsbetrugs hat das Landgericht Regensburg am Donnerstag einen Mann zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das berichtet der Bayerische Rundfunk (BR) auf seinem Internetauftritt. Der 45-Jährige hatte drei private Unfallversicherungspolicen abgeschlossen und danach eine Querschnittslähmung vorgetäuscht. Ein Versicherer zahlte ihm 300.000 Euro aus, die anderen beiden Gesellschaften schöpften hingegen Verdacht und zahlten nicht – zu Recht, wie sich bei näheren Untersuchungen herausstellte.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
Ein Mitarbeiter, der sich bei einem Fußballturnier des Arbeitgebers verletzt hatte, hat keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Verunglückt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zu seiner Wohnung, um Schlüssel für die Arbeit abzuholen, kann es sich um einen versicherten Wegeunfall handeln.