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Urteil: Impfschaden nach Impfung durch Firma kein Arbeitsunfall

München, 18.11.2021 | 11:44 | mst

Nutzt ein Arbeitnehmer ein freiwilliges Impfangebot seines Arbeitgebers, hat er bei gesundheitlichen Beschwerden keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Das zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
 

Ärztin füllt nach einer Impfung den Impfausweis aus.Bei einer freiwilligen Impfung durch den Arbeitgeber gibt es keinen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Hat ein Arbeitnehmer gesundheitliche Probleme nach einer Impfung, die der Arbeitgeber angeboten hatte, liegt kein Arbeitsunfall vor. Das hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bereits im September entschieden (Aktenzeichen: L 2 U 159/20), wie die Rechtsschutzabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB Rechtsschutz) berichtete.
 
In dem verhandelten Fall hatte sich der Leiter eines Krankenhaus-Caterers im Jahr 2009 gegen die Schweinegrippe impfen lassen. Die Impfung wurde vom Arbeitgeber angeboten und war freiwillig. Acht Jahre später erkrankte der Mann. Seine Erkrankung führte er auf einen Impfschaden zurück und beantragte Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Gesetzliche Unfallversicherung zahlt keine Leistungen

Die Unfallversicherung lehnte seinen Antrag ab. Eine Klage des Arbeitnehmers gegen diese Entscheidung beim Sozialgericht Koblenz blieb erfolglos.
 
Auch das Landessozialgericht wies eine Berufung des Mannes zurück. Bei der Grippeschutz­impfung habe es sich nicht um einen Arbeitsunfall gehandelt. Dass der Arbeitgeber diese empfohlen und bezahlt habe, spiele keine Rolle. Entscheidend sei, dass es keine Pflicht zur Impfung gegeben habe. Der Mann habe zudem keinen unmittelbaren direkten Kontakt zu den Patienten im Krankenhaus gehabt.

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