Tabletten aus Auto geholt - bei Sturz kein Versicherungsschutz
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
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München, 7.5.2021 | 12:16 | mst
Ein Gerichtsurteil zum gesetzlichen Unfallschutz im Homeoffice sorgt für Aufsehen: Der Weg ins Homeoffice zu Arbeitsbeginn ist demnach nie versichert – das ist zumindest die Auffassung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen. Der Fall liegt jetzt beim Bundessozialgericht.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
Ein Mitarbeiter, der sich bei einem Fußballturnier des Arbeitgebers verletzt hatte, hat keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Verunglückt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zu seiner Wohnung, um Schlüssel für die Arbeit abzuholen, kann es sich um einen versicherten Wegeunfall handeln.