Tabletten aus Auto geholt - bei Sturz kein Versicherungsschutz
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
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München, 25.10.2024 | 10:29 | mst
Bei einem Fußballturnier der Firma verletzt sich ein Mitarbeiter schwer am Knie. Handelt es sich dabei um einen versicherten Arbeitsunfall? Darüber hatte das Bundessozialgericht in Kassel zu entscheiden.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
Verunglückt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zu seiner Wohnung, um Schlüssel für die Arbeit abzuholen, kann es sich um einen versicherten Wegeunfall handeln.
Laut einer Statistik des Versicherers ERGO ist Fußball die Sportart, bei der die meisten Unfälle passieren. In den Top Ten landen auch zwei Wintersportarten.